Kabinett: Einbürgerung künftig nach frühestens fünf Jahren

Kabinett: Einbürgerung künftig nach frühestens fünf Jahren

Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Möglichkeit für eine frühzeitige Einbürgerung besonders gut integrierter Ausländer wieder abschaffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem Ausländer beim Nachweis unter anderem guter Sprachkenntnisse und der Sicherung des Lebensunterhalts künftig nach frühestens fünf Jahren den deutschen Pass erhalten können. Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonders guten Integrationsleistungen soll wieder gestrichen werden.

Damit macht die schwarz-rote Koalition einen Teil der Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Einbürgerungsreform wieder rückgängig. Die damalige Mehrheit von SPD, Grünen und FDP hatte die Wartezeit bis zur Einbürgerung von früher acht auf fünf Jahre, die für eine Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen von sechs auf drei Jahre gesenkt.

An den anderen Teilen der Reform, wie der allgemein kürzeren Frist, will die neue Bundesregierung aber festhalten. Auch an der neuen Regelung, nach der Ausländer bei einer Einbürgerung in Deutschland ihre andere Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen, ändert sich nichts.

2023 hatte es in Deutschland einen Rekord an Einbürgerungen gegeben. Rund 200.000 Menschen erhielten laut Statistischem Bundesamt in dem Jahr den deutschen Pass. Die bundesweite Einbürgerungsstatistik für das vergangene Jahr wird voraussichtlich nach Pfingsten veröffentlicht.

Inwieweit sich die Ampel-Reform mit der Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren auf die Zahl der Einbürgerungen ausgewirkt hat, kann daher noch nicht beurteilt werden. Zumindest in Berlin machten die Einbürgerungen nach der kürzeren Frist aber nur einen geringen Teil aus. Wie das Landesamt für Einwanderung auf Nachfrage mitteilte, waren 500 von knapp 30.000 Einbürgerungen von Juli 2024 bis Ende April dieses Jahres Ermessenseinbürgerungen nach drei Jahren. Das entsprach einem Anteil von 1,7 Prozent. Dies zeige „die geringe praktische Relevanz der Vorschrift“, sagte der Sprecher des Landesamts.