Hamm (epd). Die „Klimaklage“ eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE ist gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm wies am Mittwoch die Klage von Saul Luciano Lliuya ab, weil eine konkrete Verursachung von Schäden durch den Energiekonzern nicht nachgewiesen werden könne. Zugleich erklärte das Gericht in seiner umfangreichen Begründung, dass die Folgen der Klimaerwärmung durch Treibhausgase unbestritten seien. (AZ.: I-5 U 15/17)
In dem mehrere Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Kleinbauern und dem Essener Energiekonzern RWE ging es um die Frage, inwieweit der Kläger und seine Familie von einer möglichen Flut aufgrund des stark angewachsenen Gletschersees Palcacocha in Peru bedroht sind. Der Bauer wollte erreichen, dass sich RWE an den Kosten für Schutzmaßnahmen vor der Erderwärmung in seiner Heimat beteiligt.
Am 18. und 19. März waren zwei vom Gericht bestellte Sachverständige zu Gefahren für das Haus des Klägers durch eine Flutwelle oder Schlammlawine befragt worden. Ein Befangenheitsantrag der Klägerseite gegen einen der Gutachter war vom Gericht abgewiesen worden.
Im Jahr 2017 hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch zum Schutz von durch die Klimakrise Betroffenen gegen einen großen Emittenten wie den Energiekonzern RWE grundsätzlich für schlüssig hält. Damit wurde der Eintritt in die Beweisaufnahme beschlossen. In Deutschland war das Verfahren das erste maßgebliche Fall dieser Art.