Potsdam (epd). Das Potsdamer Innenministerium behandelt den Brandenburger Landesverband der AfD wieder nur als Verdachtsfall. Das Ministerium reagierte damit am Freitag in Potsdam auf eine entsprechende Aufforderung des Verwaltungsgerichts Potsdam.
Das Gericht hatte wegen einer von der AfD angestrengten Klage und eines Eilverfahrens vom Verfassungsschutz verlangt, eine Stillhalteerklärung im Hinblick auf die zunächst erfolgte Hochstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung abzugeben. „Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren“ sei diese Erklärung jetzt abgegeben worden. Sie gebe dem Gericht auch im Zusammenhang mit dem noch anhängigen Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall die Möglichkeit zur vertieften Befassung.
Deshalb werde bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin nur als Verdachtsfall behandelt werden. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks sei damit zunächst ausgeschlossen. Ausgenommen davon sei die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Die AfD in Brandenburg hatte sich Mitte März juristisch gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ gewehrt. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bewertet der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem. Im Zusammenhang mit der Einstufung hatte Innenministerin Katrin Lange (SPD) den bisherigen Verfassungsschutzchef Jörg Müller entlassen. Wegen anhaltender Kritik an diesem Vorgehen trat Lange in der vergangenen Woche zurück.