Gericht verurteilt Syrien-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe

Gericht verurteilt Syrien-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe

Celle (epd). Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Syrien hat das Oberlandesgericht Celle eine 42-jährige Deutsche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängten die Richter am Freitag eine Geldauflage von 800 Euro, wie das Gericht mitteilte. Die Frau habe während ihrer Zeit in Syrien auch ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre Kinder verletzt (Az: 5 St 1/25). Sie lebt nach ihrer Rückkehr mittlerweile in Nordrhein-Westfalen.

Die Angeklagte war 2014 vom Flughafen Hannover aus über die Türkei nach Syrien ausgereist. Sie soll sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und später einer Regionalorganisation der Terrororganisation Al-Kaida angeschlossen haben. Die Frau sei keine bloße Mitläuferin gewesen, urteilte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Sie habe sich bewusst und eigenverantwortlich für die Ausreise nach Syrien und die Beteiligung an den islamistischen Vereinigungen entschieden. Ihre Ehemänner hätten in den Organisationen bedeutsame Funktionen ausgeübt.

Die Richter folgten mit dem Urteil im Wesentlichen der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft. Danach soll die 42-Jährige zunächst mit einem IS-Übersetzer und später mit einem Al-Kaida-Kämpfer verheiratet gewesen sein. Beide Männer sollen in Syrien ums Leben gekommen sein. Die Frau soll für sie den Haushalt geführt und sich um die Erziehung ihrer insgesamt fünf Kinder gekümmert haben. Außerdem soll sie der Al-Kaida-Organisation Geld geliehen haben. Der Senat für Staatsschutz hielt der Angeklagten besonders zugute, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt habe.