Frankfurt a.M., Buenos Aires (epd). Die Regierung in Argentinien hat das Streikrecht deutlich eingeschränkt. Mit einem Dekret weitete sie die Zahl der Dienstleistungen aus, die auch im Falle eines Arbeitsausstandes mindestens zur Hälfte der Bevölkerung zugänglich sein müssen. Die am Mittwoch (Ortszeit) veröffentlichte Regelung sorgte für heftige Reaktionen.
Die Regierung von Präsident Javier Milei fügte in einem Dekret für die Deregulierung des Schiffsverkehrs einen Absatz zum Arbeitsrecht ein. Darin werden verschiedene Dienstleistungen als grundlegend eingestuft und andere als von erheblicher Bedeutung, deren Betrieb mit jeweils 75 beziehungsweise 50 Prozent garantiert sein muss. Eine fünfköpfige Kommission kann darüber hinaus bei Streiks weitere Wirtschaftszweige als grundlegend oder von erheblicher Bedeutung klassifizieren.
Zu den grundlegenden Dienstleistungen gehören nach der neuen Einteilung unter anderem die Gesundheitsversorgung, einschließlich des Transports und des Verkaufs von Medikamenten, Internet- und Telefondienste, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, Treibstoff und Strom, der Flug- und Schiffsverkehr, Kindergärten und Schulen sowie Zoll- und Migrationsbehörden. Eine erhebliche Bedeutung fällt demnach Bereichen zu wie der Medikamentenherstellung, dem Transport sowie Radio und Fernsehen. Auch die Lebensmittelproduktion, zahlreiche Industriezweige wie Chemie und Bau, die gesamte Exportwirtschaft, Gastronomie und Finanzen zählen dazu.
Die Gewerkschaften kritisierten das Dekret scharf und kündigten Widerstand an. Argentiniens größter Gewerkschaftsbund CGT erklärte, die neuen Regeln schränkten ein in der Verfassung garantiertes Recht für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. „Die Regierung versucht, das Recht auf Streik in Argentinien mit einem Federstreich zu unterdrücken, ohne eine vorausgehende Debatte oder Analyse.“