EU will Asylregeln verschärfen für mehr Abschiebungen in Drittstaaten

EU will Asylregeln verschärfen für mehr Abschiebungen in Drittstaaten
Künftig sollen EU-Staaten Asylanträge als unzulässig abweisen können, wenn die Antragsteller durch sichere Drittstaaten gereist sind oder entsprechende Abkommen bestehen.

Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Asylregeln weiter zu verschärfen. Ziel ist es, Mitgliedstaaten das Zurückweisen oder Abschieben von Asylsuchenden in sogenannte sichere Drittstaaten zu erleichtern.

Nach dem am Dienstag veröffentlichten Regelungsentwurf könnten Asylsuchende künftig auch dann in ein Land zurückgewiesen oder abgeschoben werden, wenn keine persönliche Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden Drittstaat besteht. Bisher verlangt EU-Recht eine solche Beziehung. Künftig sollen schon eine bloße Durchreise durch ein sicheres Drittland oder ein bilaterales Abkommen mit diesem als ausreichende Grundlage gelten. Ausgenommen bleiben unbegleitete Minderjährige. Ebenfalls gestrichen werden soll die automatische aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen solche Ablehnungsentscheidungen.

Mehrere Nichtregierungsorganisationen reagierten empört. „Zukünftig sollen Menschen ohne vorherige Prüfung ihres Schutzstatus auch in Länder abgeschoben werden, in die sie zuvor nie einen Fuß gesetzt haben. Die neue deutsche Bundesregierung hatte einen solchen Schritt gefordert“, erklärte „Brot für die Welt“. Um kooperationswillige Partnerländer zu finden, werde die EU auch lukrative Anreize schaffen, beispielsweise durch höhere Entwicklungsgelder.

Amnesty International forderte stattdessen verstärkte Investitionen in die europäischen Asylsysteme. „Anstatt endlos Zeit und Ressourcen darauf zu verwenden, ihre Verantwortung auf andere Länder abzuwälzen, sollte die EU in ihre eigenen Asylsysteme investieren und es den Asylbewerbern ermöglichen, ihr Leben neu aufzubauen.“ 71 Prozent der Geflüchteten weltweit lebten bereits in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

Mit dem Vorstoß erfüllt die Kommission eine Vorgabe der Asylrechtsreform, die eine Überprüfung des Drittstaatenkonzepts bis Juni  2025 vorsieht. Das Europaparlament und der Rat der EU als Vertretung der 27 Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.