NRW-Gesetzentwurf für besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

NRW-Gesetzentwurf für besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung will auf Bundesebene den Schutz von Frauen gegen häusliche Gewalt verbessern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, den das Land am Freitag in den Bundesrat einbringen will, wie Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf ankündigte. Gerichte sollen künftig die Gewaltspirale schneller durchbrechen und frühzeitig eine sogenannte Deeskalationshaft anordnen können.

Damit kann ein Wiederholungstäter kurzfristig ins Gefängnis kommen, wenn er eine Frau trotz Anordnungen, wie etwa ein von der Polizei ausgesprochener Wohnungsverweis, weiter bedroht. „Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn es zu spät ist“, sagte Limbach. „Wer wiederholt und gezielt gegen Schutzanordnungen verstößt, muss frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können.“

Experten aus der forensischen Psychiatrie unterstützen den Vorschlag. Viele von ihren Partnern bedrohte Frauen könnten noch leben, wenn der Täter frühzeitig inhaftiert worden wäre, erklärte die Sachverständige Nahlah Saimeh. Eine Deeskalationshaft biete die Chance, den Täter „emotional zu neutralisieren“ und in Gesprächen auf ihn einzuwirken. Viele der Täter seien allein nicht in der Lage, beispielsweise ihre Labilität als Folge einer Trennung in den Griff zu bekommen.

Körperliche Gewalt gegen Frauen sei in Deutschland eine häufig vorkommende Straftat, die statistisch alle zwei Minuten geschehe, betonte Limbach. In jedem zweiten Fall sei ein Partner oder Angehöriger des Opfers der Täter. Zu häufig sei damit der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause und die Gewaltspirale ende für sie tödlich.

Zugleich schere sich der „harte Kern“ der Gewalttäter nicht um zivilrechtliche Schutzanordnungen, unterstrich der Minister. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel oft nicht aus, um die Opfer zu schützen. Deshalb setze der Gesetzesvorschlag auch auf die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bei besonders schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen. Zudem sollen Opfer einen besseren Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung bekommen.