Berlin (epd). Der Berliner Senat hat die Bußgelder für die überteuerte Vermietung von öffentlich geförderten Sozialwohnungen drastisch erhöht. Die Bußgeldhöhen werden auf bis zu 100.000 Euro angehoben, sagte der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), am Dienstag nach einer Senatssitzung in Berlin. Damit stehe der Hauptstadt ein zusätzliches, wirksames Mittel zur Absicherung von Förderbestimmungen zur Verfügung.
Zudem darf das Land bei der überteuerten Vermietung von öffentlich gefördertem Wohnraum künftig monatlich 15 Euro pro Quadratmeter abschöpfen. Bislang waren es fünf Euro pro Quadratmeter. Diese Summe habe bisher die tatsächlich erzielbaren finanziellen Vorteile im Falle eines Verstoßes gegen Förderbestimmungen nicht hinreichend abgebildet, sagte Gaebler.
Eine weitere Novelle des Berliner Wohnraumgesetzes betrifft Mietzuschüsse. Seit 2015 können Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen unter bestimmten Bedingungen einen Mietzuschuss zur Minderung ihrer Mietbelastung beantragen. Der Rechnungshof von Berlin hatte laut Gaebler beanstandet, dass dieses Instrument teilweise auch Menschen zugutekommt, die bereits Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben.
Zur Vermeidung paralleler Leistungsstrukturen und komplizierter Berechnungsverfahren werde der Mietzuschuss deshalb nur noch Menschen gewährt, die nicht bereits Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. „Mieterinnen und Mieter haben so die Wahl zwischen den unterschiedlichen Unterstützungsleistungen“, sagte Gaebler.