Berlin (epd). Die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen sehen in der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz einen Verstoß gegen den Abgeordnetenschutz in beiden Bundesländern. Die jeweiligen Landesverfassungen schützten die Abgeordneten vor jeglicher staatlicher Verfolgung, sagte der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, am Montag in Berlin zur Vorstellung eines entsprechenden Rechtsgutachtens.
Im Gegensatz zum sogenannten Indemnitätsschutz im Grundgesetz, der Abgeordnete in Ausübung ihrer Parlamentsarbeit vor Strafverfolgung schützen soll, seien die Regelungen der Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen umfassender und schützten die „gesamte Abgeordnetensphäre“ auch außerhalb des Parlaments. Deshalb sei die Beobachtung der AfD-Landesverbände durch den Verfassungsschutz verfassungswidrig.
Laut Höcke wurde das 60-seitige Gutachten Anfang des Jahres bei dem Juristen Michael Elicker in Auftrag gegeben. Elicker firmiert auf der Seite der Universität des Saarlandes als außerplanmäßiger Professor für Zivilrecht und Rechtsvergleichung. In Thüringen wie in Sachsen wird der Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.