Verfassungsschützer Kramer für AfD-Verbotsverfahren

Verfassungsschützer Kramer für AfD-Verbotsverfahren
10.05.2025
epd
epd-Gespräch: Michael Grau

Hannover, Erfurt (epd). Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hält ein Verfahren zum Verbot der AfD für angemessen. „Wir sind inzwischen an einer Gefährdungsstufe für unsere Demokratie angelangt, wo ein Verbotsverfahren aus meiner Sicht angezeigt ist“, sagte Kramer dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das bedeutet aber nicht, dass die politische Auseinandersetzung damit obsolet wäre“, betonte Kramer. „Im Gegenteil: Sie muss weiter stattfinden.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass die AfD nunmehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Am Donnerstag setzte das Amt diese Einstufung vorläufig aus, weil die AfD dagegen geklagt hatte. Dies gilt bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag der AfD. Der Thüringer Verfassungsschutz hatte die dortige Landes-AfD bereits 2021 als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft - gegen diese Entscheidung wurde nicht geklagt. Stephan Kramer steht seit 2015 an der Spitze des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz.

Die wehrhafte Demokratie müsse jetzt „ein klares Stoppschild setzen“, sagte der Verfassungsschützer. Mit Blick auf die Thüringer AfD betonte er, der Verfassungsschutz sehe die Gefahr, dass die Partei durch ihre Agitation zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angreife und beseitigen wolle. Dazu gehörten die Prinzipien der Menschenwürde, des Rechtsstaats und der Demokratie.

Es sei die gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes, Entwicklungen zu beobachten und zu bewerten, wenn der innerste Wesenskern der Verfassung bedroht werde. Dies hätten die Väter und Mütter des Grundgesetzes so vorgesehen. „Das ist nicht undemokratisch.“ Es gehe hier nicht darum, eine lästige Konkurrenz für die Regierung auszuschalten. „Wir sind keine Meinungspolizei oder etwa ein Regierungsschutz“, unterstrich der Amtspräsident. Ein Parteiverbot kann vom Bundestag, Bundesrat oder von der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.

Kramer rief die etablierten Parteien dazu auf, für ihre Politik zu werben und sie besser zu erklären, um die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen. Dabei müssten auch die sozialen Netzwerke eingesetzt werden, die bisher von ihnen vernachlässigt und den Rechtspopulisten überlassen würden. „Wenn die Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren, werden sie dorthin gehen, wo sie Anerkennung, Wertschätzung und ein Gemeinschaftsgefühl erfahren“, sagte Kramer. Das könnten dann im Zweifelsfall auch solche Gruppen sein, die falsche Versprechungen machten, aber die Menschen emotional abholten.