Frankfurt a.M. (epd). Die Partydroge Lachgas darf in Frankfurt am Main nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Die Regelung gelte ab sofort, teilte die Stadt am Freitag nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit. Die neue Verordnung umfasse sowohl den direkten Verkauf als auch die Weitergabe, etwa in Luftballons oder anderen Behältern.
Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas den Angaben zufolge bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz und ist in Deutschland frei erhältlich. Laut dem Frankfurter Jahresbericht Drogentrends 2022 hat bereits jeder sechste Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in Frankfurt Lachgas konsumiert, die Tendenz sei steigend.
Der Konsum berge erhebliche gesundheitliche Risiken, darunter Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen, Atemnot und neurologische Schäden. Daneben gebe es auch immer wieder lebensbedrohliche oder sogar tödliche Folgen des Lachgaskonsums.