Köln (epd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) setzt die öffentliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig aus. Das Bundesamt habe eine entsprechende „Stillhaltezusage“ abgegeben, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit (AZ: 13 L 1109/25). Diese Zusage gelte bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Partei ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem untersagen lassen wollte. Das Bundesamt entfernte auch eine Pressemitteilung zur neuen Einstufung von seiner Webseite.
Das BfV mit Sitz in Köln hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass die AfD nunmehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Grund sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als rechtsextremistisch bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch das Bundesamt voraus, die in ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Gutachten floss. Das Gutachten ist nicht öffentlich.
Die AfD kündigte nach der Bekanntgabe umgehend juristische Schritte an und reichte dann am Montag beim Verwaltungsgericht Köln Klage sowie einen Eilantrag gegen die Einstufung ein. Die Partei bezeichnete das Bundesamt als „politisch instrumentalisierte Behörde“.
Die AfD war bereits juristisch gegen die vorausgegangene Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vorgegangen, damit aber vor dem Verwaltungsgericht Köln und vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gescheitert.