Potsdam (epd). Die AfD in Brandenburg ist als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Dies bestätigte das Innenministerium am Mittwoch in Potsdam. Davor hatten sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) und der Innenausschuss des Landtags mit dem Thema befasst. Die AfD wurde im Bundesland bereits seit 2020 als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Partei auf Bundesebene am vergangenen Freitag als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bewertet der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem.
Das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus erklärte, die Hochstufung der AfD Brandenburg durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem sei „ein längst überfälliges Signal“. Sie sei „ein folgerichtiger Schritt, der die Warnungen und Beobachtungen aus der Zivilgesellschaft“ bestätige. Die AfD sei keine normale Partei, sondern eine Gefahr. Wer den Rechtsextremismus in Brandenburg verharmlose und sich auf ein taktisches Lavieren mit der AfD einlasse, handle verantwortungslos.
Ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch, der Landesverband der AfD sei vom Verfassungsschutz bereits am 14. April als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Die Leitung des Innenministeriums sei jedoch erst am Montag darüber informiert worden.
Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte den brandenburgischen Verfassungsschutzchef Jörg Müller am Dienstag überraschend mit sofortiger Wirkung entlassen. Das notwendige Vertrauen für eine gemeinsame weitere Zusammenarbeit sei nicht mehr gegeben, hieß es zur Begründung. Die Leitung der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium soll den Angaben zufolge im Juli neu besetzt werden.
Das Innenministerium erklärte am Mittwoch, die Abteilungsleitung für Verfassungsschutz habe die Hochstufung der AfD in eigener Verantwortung vorgenommen. Nach einer Dienstanweisung des Verfassungsschutzes von 2023 entscheide über die Einstufung entgegen der vorherigen Praxis die Abteilungsleitung selbst. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung und die PKK seien nur noch in Fällen von besonderer Bedeutung zu „unterrichten“ gewesen. Diese Dienstanweisung wurde den Angaben zufolge jetzt außer Kraft gesetzt.
Bis auf Weiteres gelte wieder eine Dienstanweisung von 2017, hieß es weiter. Demzufolge würden nun Einstufungsentscheidungen bei Beobachtungsobjekten, die von „besonderer, insbesondere politischer Bedeutung“ sind, wieder von dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung selbst getroffen. Die jetzt getroffenen Maßnahmen dienten der Stärkung der Fachaufsicht.
Zur Abberufung von Müller erklärte die PKK, der bisherige Verfassungsschutzchef habe „in den vergangenen Jahren stets Sorge dafür getragen, die mit den gesetzlichen Neuerungen im Jahr 2019 verbesserte parlamentarische Kontrolle umzusetzen und den Verfassungsschutz nach modernen Standards aufzustellen“. Die Kommission bedanke sich für die konstruktive Zusammenarbeit.