Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot von Flaggen der UdSSR am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park am 8. und 9. Mai bestätigt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss des Gerichts heißt es, das von der Polizei ausgesprochene Verbot für die Zeit der Gedenkveranstaltungen zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges sei rechtmäßig und gerechtfertigt. Ein Verein hatte sich gegen das Verbot an das Gericht gewandt und eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit für eine geplante Gedenkveranstaltung kritisiert. (AZ: VG 1 L 492/25)
Das Gericht teilte mit, Ziel der polizeilichen Allgemeinverfügung vom 2. Mai sei es, den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Gedenken an den drei Ehrenmalen in Treptow, Tiergarten und Pankow zu ermöglichen. Angesichts des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine könnten sowjetische Flaggen etwa Gewaltbereitschaft vermitteln und als Sympathiebekundung für die russische Kriegsführung verstanden werden. Der damit einhergehende Eindruck beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Polizei hat für Donnerstag und Freitag im Umfeld der drei sowjetischen Ehrenmale unter anderem auch das Tragen militärischer Uniformen und militärischer Abzeichen sowie das Singen von Militärliedern verboten. Auch Symbole, „die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen“, sind untersagt. Ausgenommen von den Regelungen sind Veteranen des Zweiten Weltkrieges und Diplomaten