Sachsens Innenminister sieht hohe Hürden für AfD-Verbot

Sachsens Innenminister sieht hohe Hürden für AfD-Verbot

Berlin, Dresden (epd). Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht trotz der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz keine Grundlage für ein Parteiverbot. „Entscheidend vor Gericht ist wieder die trockene, juristische Bewertung“, sagte Schuster im Interview mit der „taz“ (Mittwoch): „Und da gilt: Die problematischen Gruppierungen sind aufgelöst, die problematischen Mitglieder werden rausgeworfen.“

Die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch und ein Verbotsverfahren seien „zwei völlig verschiedene Dinge“. „Die Latte für ein Verbot liegt weit höher“, sagte Schuster. Für ein erfolgreiches Verbot der Partei müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem der Nachweis des „kämpferisch-aggressiven Vorgehens in Wort und Tat, um demokratische Organe zu beseitigen“, dürfte Schuster zufolge schwer zu führen sein. Dies lasse sich bisher nicht so einfach belegen.

Die am Freitag veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsschutzes löste eine neue Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Ein solches Verfahren kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden. Die Prüfung, ob eine Partei tatsächlich verfassungswidrig ist, obliegt dem Bundesverfassungsgericht.