Berlin (epd). Die AfD will ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten lassen. Eine entsprechende Klage wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie die Partei am Montag in Berlin mitteilte. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Klage und eines Eilantrags. In der Bundespolitik geht die Debatte über die richtige Reaktion auf die Neueinstufung weiter.
Das BfV mit Sitz in Köln hatte am Freitag mitgeteilt, dass die AfD nunmehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Grund sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als rechtsextremistisch bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch das Bundesamt voraus, die in ein mehr als 1.000 Seiten starkes Gutachten floss. Das Gutachten ist nicht öffentlich.
Nach der Bekanntgabe kündigte die AfD umgehend juristische Schritte an. Am Montag erklärte sie, die Einstufung sei „offensichtlich rechtswidrig“. Zudem bezeichnete die AfD das BfV als „politisch instrumentalisierte Behörde“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies dies zurück: Die geschäftsführende Ministerin Nancy Faeser (SPD) sei „der eigenständigen und neutralen fachlichen Prüfung“ des Verfassungsschutzes gefolgt, „um auch nur den Anschein einer politischen Einflussnahme auf dieses Gutachten zu vermeiden“.
Die Entscheidung des BfV löste eine neue Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Ein solches Verfahren kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden. Die Prüfung, ob eine Partei tatsächlich verfassungswidrig ist, obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Ein erster Anlauf für ein AfD-Verbotsverfahren hatte im vorherigen Bundestag keine Mehrheit gefunden.
Faesers designierter Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich am Sonntagabend skeptisch. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für ein Parteiverbot aufgestellt, sagte er im „Bericht aus Berlin“ der ARD. „Ich bin der Überzeugung, man muss die AfD nicht wegverbieten, man muss sie wegregieren.“
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem „Tagesspiegel“ (Montag), er bedaure es, „dass sich nun viele Politiker, die das Gutachten noch gar nicht gelesen haben können, bereits zu einem Verbotsverfahren äußern. Das ist völlig verfrüht und nicht abgewogen.“
Dagegen erklärte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, ein Verbotsverfahren müsse „schleunigst“ geprüft werden. Seine Fraktionskollegin Clara Bünger brachte im „Tagesspiegel“ (Montag), die Möglichkeit ins Spiel, die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Bundestag müsse „den Mut haben, ein entsprechendes Verfahren in Gang zu bringen“, sagte sie. Auch über einen solchen Antrag würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich unterstützte den Vorschlag. „Die Streichung staatlicher Gelder wäre eine Option der Sanktionierung, allerdings ist auch das sehr voraussetzungsvoll“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Emmerich plädierte außerdem für einen parteiübergreifenden Vorstoß für ein Verbotsverfahren gegen die AfD.