Frankfurt a.M. (epd). Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, verstärkte Zurückweisungen von Migranten und vermehrte Kontrollen an allen deutschen Außengrenzen schnell umzusetzen. Die ersten Entscheidungen würden bereits am Mittwoch getroffen, sagte Dobrindt der „Bild am Sonntag“ in Berlin. Derweil warnte die Polizeigewerkschaft vor einer erheblichen Belastung und personellen Engpässen bei der Bundespolizei durch die angekündigten intensiveren Kontrollen an deutschen Grenzen.
Dobrindt sagte, dass dazu Grenzkontrollen hochgefahren und die Zahl der Zurückweisungen gesteigert würden. Grenzschließungen werde es nicht geben. Am Dienstagmorgen soll der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gewählt werden. Danach ist mit der Ernennung der neuen Regierungsmitglieder und der Vereidigung des Kabinetts im Bundestag zu rechnen.
Der Bezirksvorsitzende der Polizeigewerkschaft für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der „Rheinischen Post“ (Montag) hingegen: „Schon jetzt haben wir Hunderte Kolleginnen und Kollegen aus der Bereitschaftspolizei bei den Grenzkontrollen eingesetzt.“ Eine Ausweitung würde die Beanspruchung der Bereitschaftspolizei weiter verstärken.
Roßkopf erklärte, für die Grenzkontrollen würden Hunderte weitere Polizeikräfte benötigt, die dann möglicherweise bei anderen Anlässen fehlen würden. „Wären die Verstärkungen so enorm, dass die Bundespolizei damit in den roten Bereich kommt, würde es sicherlich nur relativ kurze Zeit durchzuhalten sein“, sagte der Polizeigewerkschafter.
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen an den deutschen Grenzen künftig auch Asylsuchende zurückgewiesen werden. Bislang wird das nur bei Menschen praktiziert, die weder ein gültiges Visum noch eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben. Die Zurückweisungen von Schutzsuchenden sollen demnach „in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ erfolgen. Rechtlich ist ein solches Vorgehen umstritten, weil etwa nach dem Europarecht jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, ein Asylbegehren zumindest auf die Frage hin zu prüfen, welches Land zuständig ist.