Hannover (epd). Der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bleibt zurückhaltend in der Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Nach der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sagte Scholz am Freitag auf dem 39. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover: „Ich finde, das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf.“
Der SPD-Politiker verwies auf Parteiverbotsverfahren, die in der Vergangenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert waren, etwa zur rechtsextremistischen NPD. Scholz sagte unter Bezug darauf zu einem AfD-Verbotsverfahren: „Deshalb muss man diese Dinge sehr sorgfältig erwägen, ich bin gegen einen Schnellschuss.“
Als richtig wertete es der geschäftsführende Bundeskanzler, die Frage eines AfD-Verbotsverfahrens bisher nicht von Politikern entschieden zu haben, sondern durch Institutionen wie den Verfassungsschutz. Nach der jetzigen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz müssten nun eine politische Debatte und die Frage nach Konsequenzen auf rechtlicher Ebene folgen.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD aufgrund „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft, wie die Behörde am Freitag mitteilte.