Gewerkschaften pochen auf Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission

Gewerkschaften pochen auf Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission

Düsseldorf, Augsburg (epd). In der Diskussion über die Höhe des Mindestlohns stellen sich große Gewerkschaften gegen eine Einflussnahme auf die zuständige Kommission. „Es ist Sache der Mindestlohnkommission, die Höhe festzulegen“, sagte IG-Metall-Chefin Christiane Benner der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Das Gremium solle „ohne Einmischung der Politik einen Vorschlag erarbeiten“, sagte auch der Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), Michael Vassiliadis, der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch).

Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer Kommission empfohlen, die mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist. Der Vorschlag für die Mindestlohnhöhe ab Januar 2026 muss bis Ende Juni vorliegen. Verbindlich wird der Beschluss durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Zuletzt hatten SPD-Politiker wie Generalsekretär Michael Miersch angeregt, notfalls gesetzgeberisch einzugreifen, wenn die Kommission den Mindestlohn nicht auf 15 Euro anhebt.

Benner sagte der „Rheinischen Post“, sie sei „sicher, dass die Kommission eine richtige Entscheidung treffen wird“. Wenn alle relevanten Kriterien berücksichtigt würden, müsse die Höhe „in etwa 15 Euro“ betragen. Vassiliadis verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt, ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde ab dem kommenden Jahr sei nach den zugrunde liegenden Kriterien „erreichbar“. Diese Einschätzung „teilen wir voll und ganz“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.

Sowohl Benner als auch Vassiliadis wandten sich zugleich gegen das Vorhaben der künftigen Koalition aus Union und SPD, einen Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten eines Wochenwerts zu ermöglichen. „Ohne die tägliche Höchstarbeitsarbeitszeit drohen Beschäftigten Schichten von dreimal 13 Stunden in der Woche“, warnte Benner. „Das Arbeitszeitgesetz und unsere Tarifverträge bieten jetzt schon ausreichend Flexibilität.“ Vassiliadis sagte, die Vorgaben zur täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel zehn Stunden basierten „auf Erkenntnissen der Arbeitsmedizin und dienen dem Gesundheitsschutz“. Außerdem seien flexible Arbeitszeiten „schon heute gang und gäbe“.