Krankenhausreform: Verband warnt vor Belastung für Versicherte

Krankenhausreform: Verband warnt vor Belastung für Versicherte

Berlin (epd). Der Sozialverband VdK hat vor einer zu hohen Belastung für gesetzlich Versicherte aufgrund der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform gewarnt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die gesetzlichen Krankenkassen 25 Milliarden Euro für den Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft aufbringen sollen, die Privatversicherten aber keinen Beitrag leisten müssten, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Sonntag. Grundsätzlich sei das Vorhaben richtig. Nun müsse es verbessert und möglichst schnell umgesetzt werden.

Die vorgesehene Verteilung der Kosten für die Krankenhausreform sei nicht solidarisch, kritisierte Bentele. Der VdK fordere deshalb die Finanzierung aus Steuermitteln, und wenn das nicht möglich sei, eine Beteiligung der Privatkassen. „Andernfalls riskiert der Gesetzgeber eine ungebremste Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die bereits heute Haushalte mit wenig verfügbarem Einkommen massiv belastet.“

Das Ziel des Gesetzes, den Kliniken finanziellen Druck zu nehmen und die Behandlungsqualität zu steigern, sei „ganz im Sinn der Patientinnen und Patienten“, sagte Bentele. Vor allem der Umbau des Abrechnungssystems mit den Krankenkassen könne eine deutliche Verbesserung bewirken. Die Menschen hätten jedoch Angst, dass sie im Notfall weite Wege auf sich nehmen müssen. „Die Reform muss sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung - auch in einer geänderten Kliniklandschaft - gewährleistet ist.“

Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums soll ein neues Vergütungssystem eingeführt werden zur Abrechnung von Behandlungskosten in Krankenhäusern. Zusätzliches Geld erhalten Kliniken einem Entwurf zufolge außerdem ab 2027 beispielsweise für die Bereitstellung von Stationen etwa für Kindermedizin, Geburtshilfe und Schlaganfallbehandlung.

Bentele forderte, die geplanten Reformvorhaben nicht auf die stationäre Versorgung zu beschränken. „Zwingend notwendig sind Veränderungen im Bereich der ambulanten Versorgung und der Notfallversorgung.“ Beide Vorhaben müssten zeitnah folgen.