Göring-Eckardt: Verbotsverfahren für AfD prüfen

Göring-Eckardt: Verbotsverfahren für AfD prüfen

Essen, Berlin (epd). Die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, spricht sich nach den jüngsten Enthüllungen über AfD-Politiker und ihre Mitarbeiter für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei aus. Es sei Zeit, alle juristischen Möglichkeiten gegen die AfD auszuschöpfen, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ (Samstag). „Dazu gehört auch die Prüfung eines Verbotsverfahrens“, erklärte sie.

Aus der AfD werde gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mobilisiert, sagte Göring-Eckardt. Als Beispiele nannte sie „Nähe zu Diktatoren, Umsturzfantasien, Vertreibungspläne“. Sie mahnte gründliche Prüfung und Sorgfalt für ein mögliches Verbotsverfahren an. „Ein gescheitertes Verbotsverfahren wie seinerzeit bei der NPD können wir uns nicht leisten“, sagte sie. Zugleich regte Göring-Eckardt eine Prüfung an, die AfD von der Parteienfinanzierung abzuschneiden. „Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat seine eigenen Feinde finanziert“, sagte sie.

Ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, war als möglicher chinesischer Spion verhaftet worden. Gegen Krah selbst hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Vorermittlungen eingeleitet. Es geht um Geldzahlungen aus chinesischen und russischen Quellen. Die AfD vertrete nicht deutsche Interessen, sagte Göring-Eckardt.

Göring-Eckardt sprach sich zugleich für einen besseren Schutz des Parlaments vor extremistischen Mitarbeitern aus. „Mitarbeiter, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, sollten keinen Zugang zu Parlamentsgebäuden und keinen Zugriff auf das Netzwerk des Bundestages bekommen“, sagte die Grünen-Politikerin. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) beschäftigt mehr als die Hälfte der derzeit 78 AfD-Abgeordneten Personen, die in Organisationen aktiv sind, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden.