Beschwerde gegen Bayer-Konzern bei der OECD eingereicht

Beschwerde gegen Bayer-Konzern bei der OECD eingereicht

Aachen, Leverkusen (epd). Ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen hat eine Beschwerde gegen den Konzern Bayer bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingereicht. Das Bündnis wirft Bayer schwerwiegende Umweltschäden in der Landwirtschaft in Südamerika und Menschenrechtsverletzungen vor, wie das katholische Hilfswerk Misereor am Donnerstag in Aachen mitteilte. Die Bayer AG wies die Vorwürfe zurück.

Der Agrarchemiekonzern fördere ein Agrarmodell in Südamerika, das zu Nahrungsunsicherheit, Wasserknappheit und extremer Abholzung führe, erklärte das Bündnis, dem neben Misereor Organisationen aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Bolivien angehören. Das Modell könne zudem zu Gesundheitsauswirkungen sowie Landkonflikten mit indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften beitragen.

Nach Ansicht des Bündnisses verstößt Bayer gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. So sei der Konzern führend bei der Vermarktung von Glyphosat-resistentem Soja-Saatgut und den entsprechenden Pestiziden, hieß es. Das Bündnis forderte den Konzern auf, für gentechnisch verändertes Soja und Pestizide auf der Basis von Glyphosat risikobasierte Sorgfaltspflichten zu entwickeln, die auf die Situation in Lateinamerika passen.

Ein Sprecher des Bayer-Konzerns wies die Kritik zurück. Die Bayer-Produkte seien sicher, zudem werde die Anwendung der Produkte durch „umfangreiche flankierende Maßnahmen“ überwacht, erklärte der Sprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Glyphosat sei bei sachgemäßer Anwendung „sicher und nicht krebserregend“. Die EU-Kommission habe erst Ende 2023 die Genehmigung für das Pflanzenschutzmittel um zehn Jahre verlängert.

Das Herbizid Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein und das Artensterben zu forcieren. Hergestellt und vertrieben wird es von der Bayer-Tochter Monsanto. Die Nationale Kontaktstelle der OECD hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulässigkeit der Beschwerde zu entscheiden und gegebenenfalls eine Mediation zwischen den Betroffenen und dem Konzern zu unterstützen.