Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung um fast 4,6 Prozent

Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung um fast 4,6 Prozent
Die Lohnentwicklung sorgt für eine deutliche Anhebung der Renten. In diesem Jahr liegt die Erhöhung der Altersbezüge wieder über der zu erwartenden Inflation. In den beiden vergangenen Jahren war das nicht so.

Berlin (epd). Die Renten steigen in diesem Jahr um 4,57 Prozent. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Erhöhung der Altersbezüge für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Juli. Die Anhebung liegt im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Am 1. Juli treten auch Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Der Bundesrat muss der Rentenerhöhung noch zustimmen.

Die Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse seien deshalb auch eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Die Rentenanpassung liegt deutlich über der Inflationsrate und fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus.“ 34 Jahre nach der Vereinigung sei das „ein Meilenstein für unser Land“.

Anders als im vergangenen Jahr steigen die Renten stärker als die Inflation. Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Die Inflationsrate hatte wegen der hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine 2022 ihren Höchststand erreicht und lag 2023 immer noch bei knapp sechs Prozent.

Erstmalig seit der Wiedervereinigung werden die Renten in Ost- und Westdeutschland dieses Jahr in gleichem Umfang erhöht. Wegen der höheren Lohnsteigerungen in Ostdeutschland waren die Ost-Renten in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als im Westen und sind seit dem vorigen Jahr angeglichen.

Der Rentenwert steigt deshalb einheitlich von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das eine Anhebung der Altersbezüge um 77,40 Euro im Monat. Eine Rente von 1.000 Euro steigt auf 1.045,70 Euro.

Mit dem aktuell festgesetzten Rentenwert wird das gesetzlich garantierte Mindestrentenniveau von 48 Prozent erreicht. Rein rechnerisch hätte ee minimal unter 48 Prozent gelegen. Das Rentenniveau gibt das Verhältnis zwischen einem Durchschnittseinkommen und der durchschnittlichen gesetzlichen Rente an. Es bezieht sich auf die Höhe der Rente nach Abzug der Sozialbeiträge vor Steuern. Wenn das Rentenniveau sinkt, steigen die Renten nicht so stark wie die Einkommen.

Die Rentenanpassung richtet sich neben der Lohnentwicklung auch nach dem Verhältnis von Beitragszahlenden zur Zahl der Rentnerinnen und Rentner. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden stärker als die der Beitragszahlerinnen und -zahler, dämpft das die Rentenerhöhung. Wegen der Alterung der Gesellschaft wirkt sich der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr leicht dämpfend auf die Rentenanpassung aus.

Zum 1. Juli treten auch die Verbesserungen für rund drei Millionen Menschen in Kraft, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gehen mussten. Es werden zunächst pauschale Zuschläge gezahlt zu den besonders niedrigen Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 bewilligt wurden. Von Ende 2025 an erhält diese Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dann einen individuell errechneten Zuschlag. So soll ausgeglichen werden, dass diese Gruppe nicht oder nur teilweise von den Verbesserungen für neue Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen ab 2014 profitiert hat.