Katholische Bischöfe lehnen Änderungen im Reproduktionsrecht ab

Katholische Bischöfe lehnen Änderungen im Reproduktionsrecht ab
Eine Kommission der Bundesregierung hat Mitte April Liberalisierungen bei Schwangerschaftsabbrüchen und Eizellenspende empfohlen. Die katholische Bischofskonferenz sieht beides kritisch.

Bonn (epd). Sowohl Abtreibung als auch Eizellspende und Leihmutterschaft sollen nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz in Deutschland gesetzlich so geregelt bleiben wie bisher. „In großer Sorge nehmen wir die aktuelle Debatte um Fragen des Lebensschutzes in unserem Land wahr“, teilte der Ständige Rat der Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Das Leben des Menschen sei schutzwürdig von allem Anfang an bis zum natürlichen Tod.

Das Recht auf Selbstbestimmung sei zwar ein hohes Gut, heißt es in der Stellungnahme weiter. Es sei „wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen, der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen und ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in ungebührlicher Weise einzuschränken“. Das Leben des Kindes könne ohne die Mutter nicht geschützt werden. Zugleich aber müsse „die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick“ bleiben.

Bislang gilt, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach Beratung aber straffrei sind. Diese Regelung suche einen Ausgleich zweier in der Menschenwürde wurzelnder Rechtsgüter und habe zu einer gesellschaftlichen Befriedung erheblich beigetragen, begründen die Bischöfe ihre Haltung. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung sei, den Schutz und die Rahmenbedingungen für schwangere Frauen zu verbessern, um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden oder zu entschärfen.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte in der vergangenen Woche eine Reform des Abtreibungsrechts empfohlen. Das Gremium rät, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren.

Die Kommission hatte auch eine Legalisierung von Eizellenspenden empfohlen, wenn sie auf einer Grundlage beruhe, die den Schutz der Spenderinnen und das Kindswohl gewährleiste. Derzeit ist sie in Deutschland im Gegensatz zur Samenspende nicht erlaubt. In der Frage nach Legalisierung der ebenfalls verbotenen Leihmutterschaft war die Kommission zurückhaltender. „Sie birgt selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potenzial für Umgehung und Missbrauch“, heißt es im Kurzbericht der Kommission.

Die katholischen Bischöfe erklärten, den erweiterten Möglichkeiten für Paare oder einzelne Personen, die auf anderem Weg keine Kinder bekommen können, stünden zahlreiche Fragen und Bedenken gegenüber. Sie warnten vor einer Benachteiligung von Frauen, die ihren Körper beziehungsweise ihre Eizellen für solche Verfahren zur Verfügung stellten, und vor einer Kommerzialisierung menschlicher Fortpflanzung.