Organspenderegister geht stufenweise in Betrieb

Organsspenderausweise
epd-bild/Juergen Blume
Da viele Deutsche keinen Organspendeausweis besitzen, wird nun auf ein online Organsspenderregister umgestellt.
Ab 18. März 2024
Organspenderegister geht stufenweise in Betrieb
Das Organspenderegister geht im März an den Start, wird aber erst schrittweise seine geplante endgültige Funktion erhalten.

Wie das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin mitteilte, wird es ab dem 18. März möglich sein, unter www.organspende-register.de zu hinterlegen, ob man bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Bis zum 1. Juli wiederum sollen den Angaben zufolge die Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen. Derzeit seien noch nicht alle Einrichtungen angebunden.

Für die Erklärung wird den Angaben zufolge anfangs ein Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion (elektronische Identität) notwendig sein. Im dritten Quartal dieses Jahres soll auch die Erklärung mittels GesundheitsID, etwa über die App der Krankenkasse möglich werden. Bis zum 1. Januar 2025 sollen dann schließlich alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden sein.

Um sicher zu sein, dass der Wille zur Organspende während des Übergangszeitraums bis Jahresende "verlässlich berücksichtigt wird", sollte die persönliche Entscheidung zusätzlich schriftlich durch den Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung dokumentiert werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Das Register soll den Organspendeausweis, der im Ernstfall eventuell schwierig aufzufinden ist, langfristig ablösen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb dafür, mit einer Eintragung im Register für Klarheit zu sorgen. Es entlaste vor allem Angehörige im Ernstfall vor einer schweren Entscheidung, sagte er. Kommt ein Verstorbener für eine Organspende in Betracht, hat seinen Wunsch aber nicht hinterlegt, müssen die Angehörigen entscheiden.

Der Aufbau des Organspenderegisters geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020 zurück. Der Bundestag hatte damals mehrheitlich zwar die sogenannte Widerspruchslösung, nach der jeder Organspender wird, der dem nicht ausdrücklich widerspricht, abgelehnt. Zugleich beschloss er eine Regelung, die befördern soll, dass mehr Menschen sich dazu erklären, ob ihre Organe nach ihrem Tod anderen Todkranken gespendet werden können. Beschlossen wurde in dem Zusammenhang der Aufbau des Organspenderegisters.