Kinderpornografie: Bundesregierung will Mindeststrafen wieder senken

Kinderpornografie: Bundesregierung will Mindeststrafen wieder senken

Berlin (epd). Die Bundesregierung will Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern senken. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), nach dem Herstellung, Erwerb und Verbreitung sogenannter Kinderpornografie mit mindestens sechs Monaten und Besitz mit drei Monaten Freiheitsstrafe statt zwölf Monaten geahndet werden sollen. Ermittlungsbehörden und Gerichte haben damit die Möglichkeit, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt.

Die Bundesregierung reagiert damit auf Kritik aus der Praxis, unter anderem von Richterinnen und Richtern. Seit 2021 die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie erhöht wurden, muss jeder Fall verfolgt werden, weil die Taten damit als Verbrechen eingestuft wurden. Damit machten sich auch Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten, um zu helfen.

Buschmann erklärte, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückzugeben, flexibel und verhältnismäßig auf jeden Einzelfall angemessen reagieren zu können, werde man im Wesentlichen zur alten Rechtslage zurückkehren. An der damaligen, von der großen Koalition beschlossen Heraufsetzung der Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre Gefängnis will die Bundesregierung indes festhalten. „Die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist eine schwere Straftat“, sagte Buschmann. Über die Gesetzänderung muss der Bundestag noch entscheiden.