Diakonie kritisiert Benachteiligungen bei künftigen Einbürgerungen

Diakonie kritisiert Benachteiligungen bei künftigen Einbürgerungen

Berlin (epd). Die Diakonie Deutschland hat eine Benachteiligung von behinderten Menschen und Pflegenden sowie Alleinerziehenden im neuen Einbürgerungsrecht kritisiert. Zwei Tage vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag erklärte Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide am Mittwoch in Berlin: „Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie.“

Loheide bezog sich damit auf verschärfte Regelungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Einbürgerungen sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition zwar erleichtert und beschleunigt werden. Andererseits aber sollen die bisherigen Ausnahmen bei der Sicherung des Lebensunterhalts wegfallen. Bisher können, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen, auch Menschen eingebürgert werden, die es nicht selbst zu vertreten haben, dass sie Sozialhilfe oder Bürgergeld brauchen. Das kann etwa der Fall sein, wenn sie behindert sind, allein für Kinder sorgen oder Angehörige pflegen.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition soll an diesem Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Er sieht eine geringere Wartezeit auf eine Einbürgerung vor. Die Frist soll generell von acht auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.