Anpassungen im Familienrecht für gleichgeschlechtliche Paare geplant

Anpassungen im Familienrecht für gleichgeschlechtliche Paare geplant

Berlin (epd). Die Bundesregierung plant Änderungen im Abstammungsrecht. Unter Berufung auf ein Eckpunktepapier aus dem Justizministerium berichtet das Portal „The Pioneer“ (Mittwoch), dass unter anderem künftig die Mutterschaft einer weiteren Frau neben der biologischen Mutter anerkannt werden soll, wenn diese zum Zeitpunkt der Geburt mit der Geburtsmutter verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkennt. Bislang musste das Kind adoptiert werden.

Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, das Familienrecht zu verändern. Dem Medienbericht zufolge soll dazu auch eine öffentlich beurkundete Elternschaftsvereinbarung eingeführt werden: Wenn beispielsweise ein schwules und ein lesbisches Paar ein Kind bekommen, könne der leibliche Vater auch der rechtliche sein ohne Ehe, Anerkennung oder eine Feststellung durch das Familiengericht.

Insgesamt solle die rechtliche Vaterschaft für einen leiblichen Vater erleichtert werden: Werde ein Kind in eine Ehe geboren, der leibliche Vater ist aber nicht der Ehemann, weil etwa die Ehepartner schon lange getrennt leben, könne der leibliche Vater die rechtliche Anerkennung mit Zustimmung der Mutter und ihres Ehemannes erlangen.

Auch soll dem Medienbericht zufolge das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung erweitert werden. Zukünftig solle die gerichtliche Feststellung der leiblichen Elternschaft eines mutmaßlich genetischen Elternteils ermöglicht werden. Das Samenspenderregister solle demnach ausgebaut werden zu einem allgemeinen Spenderdatenregister.