Heil will Sanktionen bei Jobverweigerung verschärfen

Heil will Sanktionen bei Jobverweigerung verschärfen

Berlin (epd). Im Zuge der Kürzungen im Haushalt für das kommende Jahr will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen. Wer sich allen Jobangeboten verweigere, „muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, sagte Heil der „Bild“-Zeitung für einen am Freitag online veröffentlichten Bericht. Wie aus einem Entwurf hervorgeht, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, soll der sogenannte Regelbedarf künftig für bis zu zwei Monate komplett gestrichen werden, „wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“.

Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Wohnung sollen den Plänen zufolge auch im Fall einer kompletten Streichung des Regelbedarfs weiter gezahlt werden. Das Bürgergeld, das in diesem Jahr die Hartz-IV-Leistungen abgelöst hat, kann derzeit um bis zu 30 Prozent gekappt werden. Laut Gesetzentwurf könnten durch die Sanktionsverschärfung rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, wovon der Bund einen Hauptteil von 150 Millionen Euro einbehalten würde. 20 Millionen Euro entfielen demnach auf die Kommunen.

Heil betonte, die „überwältigende Mehrheit“ der Leistungsbezieher arbeite konstruktiv mit. „Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt“, sagte er der „Bild“. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, aus den Jobcentern gebe es Praxisberichte, dass „einige wenige“ Bürgergeldbeziehende zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigerten „und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern“.

Darin heißt es weiter, dass die geplante komplette Streichung des Regelbedarfs in bestimmten Fallkonstellationen auch vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtet werde, wenn Betroffene etwa ohne wichtigen Grund einen Job nicht annehmen. Das Gericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent grundsätzlich für unzulässig erklärt.