Abschiebegesetz: Städtetag befürchtet Unruhe in Unterkünften

Abschiebegesetz: Städtetag befürchtet Unruhe in Unterkünften

Berlin (epd). Die geplante Verschärfung der Abschiebepraxis in Deutschland stößt in Details auf Kritik der Kommunen. Bei der Ausweitung der Befugnisse für das Betreten von Räumen in Gemeinschaftsunterkünften sehe der Deutsche Städtetag ein Problem, sagte die Beigeordnete des kommunalen Spitzenverbands, Daniela Schneckenburger, am Montag bei der Anhörung zu dem geplanten Gesetz im Innenausschuss des Bundestags. Es gebe in den Kommunen die Befürchtung, dass enorme Unruhe entstehen könnte, ergänzte sie.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch Minderjährige in den Unterkünften untergebracht sind und gleichzeitig mit dem Gesetz die Befugnisse für Abschiebungen bei Nacht erweitert werden sollen, sagte Schneckenburger.

Mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz will die Bundesregierung die Zahl der Abschiebungen steigern. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage zu verlängern und Abschiebungen nicht mehr vorab anzukündigen. Die Polizei dürfte den Plänen zufolge künftig bei einer Abschiebung auch andere Räume als die der Betroffenen in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem schärfere Strafen für Schleuser, Regeln für das Auslesen von Handys von Asylbewerbern und die Möglichkeit zur Ausweisung mutmaßlicher Mitglieder krimineller Vereinigungen vor, auch wenn sie nicht strafbar geworden sind.

Grundsätzlich begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter von Städtetag, Deutschem Städte- und Gemeindebund und Deutschem Landkreistag die Stoßrichtung des Gesetzes. Für die Kommunen bedeute die konsequente Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht, dass es mehr Ressourcen für Menschen mit Bleiberecht gebe, sagte Miriam Marnich vom Städte- und Gemeindebund. Dies helfe dabei, das individuelle Grundrecht auf Asyl zu schützen.