Niedersachsen fordert zügig Mit-Mutterschaft für lesbische Paare

Niedersachsen fordert zügig Mit-Mutterschaft für lesbische Paare

Hannover, Berlin (epd). Niedersachsen fordert vom Bund eine gesetzliche Anerkennung der sogenannten Mit-Mutterschaft bei lesbischen Ehepaaren. „Wenn eine der Ehefrauen ein Kind bekommt, muss die andere Ehefrau unmittelbar kraft Gesetzes ebenfalls rechtliche Mutter des Kindes werden“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Donnerstag in Hannover. Sie werde sich bei der Justizministerkonferenz am Freitag in Berlin für eine schnelle Reform des Abstammungsrechts einsetzen.

Wahlmann führte aus, bei heterosexuellen Paaren sei automatisch derjenige Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, der rechtliche Vater. Ob er auch im biologischen Sinn der Vater sei, spiele keine Rolle. Bei lesbischen Paaren bleibe der Mit-Mutter nur die Chance, das von der Partnerin geborene Kind als Stiefkind zu adoptieren.

Lesbische Eltern und Organisationen wie der Deutsche Juristinnenbund oder der Lesben- und Schwulenverband Deutschland fordern seit Jahren, dass zwei Frauen als Eltern eines Kindes eingetragen werden können. Mehrere Eltern sind mit ihrem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Das Oberlandesgericht Celle hatte im März 2021 erklärt, es halte das derzeitige Abstammungsrecht in diesem Punkt für verfassungswidrig. Die Bundesregierung hatte zuletzt Ende September erklärt, mit einem Entwurf für ein neues Abstammungsrecht, in dem unter anderem die Mit-Mutterschaft ermöglicht werden solle, sei erst 2025 zu rechnen.