EU-Richter: Werbung darf keine Gewinne vorgaukeln

EU-Richter: Werbung darf keine Gewinne vorgaukeln
Kostenpflichtige Hotlines oder SMS, aber auch andere Kosten, dürfen Verbrauchern zukünftig nicht mehr zur Pflicht gemacht werden, wenn sie laut Werbung etwas kostenlos bekommen sollen, zum Beispiel als Gewinn.

"Sie haben gewonnen" - solche irreführende Werbung dürften Europäer künftig seltener in ihren Briefkästen finden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Werbewirtschaft am Donnerstag klar in die Schranken verwiesen. Dem Urteil zufolge ist es nicht erlaubt, Verbrauchern einen Gewinn in Aussicht zu stellen, wenn diese für die Entgegennahme des Preises bezahlen müssen. Solche "aggressiven Praktiken" seien auch bei geringen Kosten verboten, unterstrichen die höchsten EU-Richter. (Az: C-428/11)

Der Fall drehte sich um mehrere britische Firmen, die die Verbraucher mit Zeitungsbeilagen oder persönlichen Schreiben hereingelegt hatten. Die "Gewinner" mussten beispielsweise kostenpflichtige Telefonnummern anrufen oder SMS verschicken. Einige Preise kamen die Kunden sogar schmerzhaft teuer zu stehen: So war zum Beispiel der Gewinn einer Kreuzfahrt mit Versicherungskosten, Verpflegungs- und Kabinenzuschlag und Hafengebühren verbunden.

Nach Angaben des EuGH waren die Werbefirmen einerseits an ihrem Anteil der Einnahmen, andererseits an den persönlichen Daten der Verbraucher interessiert. "Das Unionsrecht will die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher schützen, indem es unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern verbietet", unterstrichen die Richter. Es sei bereits unzulässig, wenn der Verbraucher den Preis auf dem Postweg abrufen und dafür eine Briefmarke kaufen solle.