Flüchtlingsorganisationen klagen gegen Ausländerzentralregister

Flüchtlingsorganisationen klagen gegen Ausländerzentralregister

Karlsruhe (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das novellierte Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die Speicherung von Asylbescheiden und Gerichtsentscheidungen im Volltext, teilten die Kläger, zu denen auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und elf geflüchteten Menschen gehören, am Dienstag mit.

Diese Dokumente enthielten häufig hochsensible Informationen etwa zur individuellen Verfolgung, politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung, hieß es weiter. Überdies wenden sich die Organisationen gegen den uneingeschränkten Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die Daten.

Im AZR werden den Angaben zufolge alle Menschen erfasst, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben. Insgesamt könnten etwa 16.000 öffentliche Stellen mit mehr als 150.000 Mitarbeitenden auf das Register zugreifen, neben den Ausländerbehörden unter anderem auch Jobcenter, Jugendämter, Bundes- und Landespolizei, der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst.

Parallel zur Verfassungsbeschwerde klagt das Bündnis eigenen Angaben zufolge mit zwei Geflüchteten vor dem Verwaltungsgericht Ansbach auf Unterlassung der Weitergabe ihrer Daten an Polizei und Geheimdienste.