Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen beschlossen

Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen beschlossen
Es ist ein Gesetz zum Klimaschutz, das fast alle Haushalte in Deutschland zum Umdenken zwingt. Bis zum Sommer gab es aufgeregte Diskussionen darüber. Nun hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet - in einer deutlich abgeschwächten Fassung.

Berlin (epd). Nach monatelangen Kontroversen steht der Fahrplan für die Wärmewende in Deutschland fest. Bei einer namentlichen Abstimmung verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin das sogenannte Heizungsgesetz: 399 Abgeordnete votierten dafür, 275 dagegen. Mit den beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wird der Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen geregelt. Demnach dürfen neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, spätestens ab Juli 2028 im Regelfall nicht mehr eingebaut werden. Abgeordnete der Opposition äußerten scharfe Kritik - vor allem am Gesetzgebungsverfahren.

Über die Novelle war bereits innerhalb der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Schließlich einigten sich die Koalitionsfraktionen darauf, dass niemand zu etwas verpflichtet wird, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Die soll in großen Kommunen bis Mitte 2026 und in kleineren Kommunen bis Mitte 2028 vorliegen. Die Bevölkerung und Firmen einer Stadt oder eines Ortes wissen den Plänen zufolge bis dahin also genau, welche Angebote es geben wird und können sich für das günstigste entscheiden.

Habeck räumte ein, dass die Debatte über das Gesetz für Verunsicherung gesorgt habe. Mit Verweis auf die deutschen Klimaziele sagte er, wenn abstrakte Vorschläge konkret würden, bedeute das natürlich, dass die Menschen auch konkret betroffen seien. Der Union warf er vor, jahrelang nichts für die Minderung von Treibhausgasen getan zu haben und nun den Menschen „Sand in die Augen“ zu streuen.

Nachdem die Koalition den Kompromiss erreicht hatte, scheiterte eine Verabschiedung vor der Sommerpause an einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts: Ein CDU-Politiker hatte sich an Karlsruhe gewandt, weil er sein Recht als Abgeordneter verletzt sah, über den Gesetzentwurf mit gebotener Sorgfalt zu beraten. Das Hauptsacheverfahren dazu steht noch aus. Der Bundestag beschloss daher, Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Unions-Abgeordnete warfen der Regierung und den Ampelfraktionen vor, das Parlament nicht genug in die Beratungen einbezogen zu haben. Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, sprach von einer „Missachtung des Parlaments“. Auch der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, kritisierte eine „Arroganz“ gegenüber dem Bundestag, die er in dieser Form bisher nicht erlebt habe.

Abgeordnete aus allen Oppositionsfraktionen äußerten auch Zweifel an der Effektivität des Gesetzes in Bezug auf die Treibhausgasminderung und kritisierten vor diesem Hintergrund die anfallenden Kosten. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard warf der Regierung einen „Raubzug gegen das eigene Volk“ vor.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 29. September mit dem Heizungsgesetz befassen, das nach vorläufigem Stand aber nicht zustimmungspflichtig ist. Die Länderkammer kann somit zwar Einspruch einlegen, das Gesetz aber nicht blockieren.

Ziel des Heizungstausches ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Habecks Ministerium geht aber davon aus, dass die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Halbierung der Emissionen in dem Bereich für den Zeitraum von 2022 bis 2030 mit der nun geeinten Novelle nicht ganz erreicht wird. Erwartet werden eher etwa 40 Prozent Emissionsminderung. Bis 2045 soll die Wärmewende vollzogen sein.