Kabinett berät über vereinfachte Einbürgerung

Kabinett berät über vereinfachte Einbürgerung

Berlin (epd). Ein Regelwerk zur vereinfachten Einbürgerung geht in das Gesetzgebungsverfahren. Am Mittwoch will sich das Bundeskabinett nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit dem Entwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht befassen. Anschließend stellt Ministerin Nancy Faeser (SPD) die Einzelheiten in Berlin der Öffentlichkeit vor. Die Ampel-Koalition plant unter anderem, die Wartezeit bis zur möglichen Einbürgerung zu verkürzen. Auch sind Erleichterungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration sowie eine Zulassung des sogenannten Doppelpasses vorgesehen.

Aktuell kann sich einbürgern lassen, wer seit acht Jahren in Deutschland lebt, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem Sprachkenntnisse, die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts und ein erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest. Wer sogenannte besondere Integrationsleistungen vorweist, etwa ein besonders gutes Sprachniveau oder gute schulische oder berufliche Leistungen, kann sich nach sechs Jahren einbürgern lassen. Viele Staaten, darunter Frankreich, die USA, Irland und Kanada, haben kürzere Fristen.