Unterhaltsrecht soll reformiert werden

Unterhaltsrecht soll reformiert werden
Nach einer Trennung solle die Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt mehr berücksichtigt werden, sagt Justizminister Buschmann. Bislang gelte die Devise: "Einer betreut, einer zahlt." Die Realität sei längst eine andere.

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Unterhaltslasten fairer verteilen und dazu das Unterhaltsrecht ändern. Die Eckpunkte würden in wenigen Tagen veröffentlicht und der Gesetzentwurf werde dann möglichst schnell folgen, kündigte der FDP-Politiker in einem Interview an. Im Kurznachrichtendienst X schrieb er am Samstag: „Das deutsche Unterhaltsrecht ist in die Jahre gekommen. Es geht von einer sehr traditionellen Vorstellung aus: Einer betreut, einer zahlt.“ Die gesellschaftliche Realität sei längst eine andere.

Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte der FDP-Politiker, die Reform solle insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt. „Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt“, erklärte Buschmann. „Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform.“ Die Entlastung könnte bei gut 100 Euro im Monat liegen.

Das derzeitige Unterhaltsrecht ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, erklärte der Justizminister. „Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt.“ Das sei aus Sicht der Betroffenen ungerecht und „gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig“, betonte Buschmann. Für Kinder sei es in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben.

Bei der Verteilung der Unterhaltslasten komme es sehr darauf an, wie viel die beiden Elternteile verdienten. Und es müsse sichergestellt sein, „dass kein Elternteil finanziell überfordert wird“. Dass die Reform zulasten hauptsächlich erziehender Frauen geht, die ohnehin finanziell zu kämpfen haben, glaubt Buschmann nicht. „Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern“, sagte er: „Sie können dann etwa stärker berufstätig sein.“

Die Ampel-Parteien haben die Reform im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin heißt es: „Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.“

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese begrüßte den Vorstoß Buschmanns. „Gut, dass die Bundesregierung diese wichtige Reform anpackt“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Es ist schwierig für einen alleinerziehenden Vater, wenn er nach einer Scheidung den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und beispielsweise auch sein eigenes Zimmer hat.“

Wiese betonte: „Wir werden das Gesetz im Bundestag umfassend prüfen. Dabei leitet uns das Wohl des Kindes als wichtigste Maxime.“