Verbände begrüßen verbesserten Mieterschutz im Heizungsgesetz

Verbände begrüßen verbesserten Mieterschutz im Heizungsgesetz

Berlin (epd). Mieter- und Verbraucherorganisationen haben in der Bundestagsanhörung zum Heizungsgesetz Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf gewürdigt. Die Anhörung der Sachverständigen am Montag ergab aber auch, dass es weiter Unklarheiten über die Förderung des Einbaus klimafreundlicher Heizungen gibt. Zudem wurde abermals Kritik am Ablauf der Gesetzesberatungen laut. Der überarbeitete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes war den Sachverständigen und den Abgeordneten nach langwierigen internen Verhandlungen zwischen SPD, Grünen und SPD erst am vergangenen Freitag übersandt worden.

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, lobte, dass die Miete nach einem Heizungstausch nur um 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf. Positiv sei außerdem, dass Mieterhaushalte künftig einen Härtefall geltend machen könnten, wenn sie finanziell überfordert seien. Eine Härtefallregelung für Mietaufschläge nach Modernisierungen gibt es auch heute schon, sie greift aber in der Regel nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte, dass die Umlage für den Einbau einer neuen Heizung nicht befristet, sondern dauerhaft von den Mietern gezahlt werden soll.

Vertreter des Handwerks und der Heizungsindustrie warnten, wegen der Unklarheiten bei der Förderung warteten Hausbesitzer ab. Es sei für sie nicht abzuschätzen, ob die heutige Förderung etwa für eine Wärmepumpe günstiger oder ungünstiger sei als die künftige. Die Fördermöglichkeiten und deren Finanzierung müssten bald stehen, verlangte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Heizungsindustrie, Markus Staudt.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen indes die Förderrichtlinien und auch das Wärmeplanungsgesetz erst nach der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag auf den Weg gebracht werden. Diese ist laut der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge für diesen Freitag geplant. Die Wärmeplanung der Kommunen gibt den Zeitplan für den Einbau neuer Heizungen vor, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Die staatliche Förderung von im Höchstfall bis zu 70 Prozent der Kosten soll in einer Förderrichtlinie detailliert festgelegt werden.

Im Unterschied zur ersten Anhörung von Sachverständigen waren zur zweiten Bundestagsanhörung keine Umweltverbände mehr geladen. Die Sachverständigen werden von den Fraktionen benannt. Die Deutsche Umwelthilfe, die in der ersten Anhörung noch vertreten war, kritisierte in einer Erklärung, das neue Heizungsgesetz mache die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unmöglich. Der Entwurf sehe vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen noch lange weiter betrieben werden könnten. Damit gebe die Ampel-Koalition die Klimaziele im Wärmesektor auf.