Tillich will NPD-Verbotsverfahren notfalls erzwingen

Tillich will NPD-Verbotsverfahren notfalls erzwingen
Im Kampf für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren will Sachsen notfalls auch mit einer Mehrheitsentscheidung aus dem Bundesrat heraus den Weg zum Bundesverfassungsgericht öffnen.

"Sollte es unter den Ministerpräsidenten im Dezember keine Einstimmigkeit für ein NPD-Verbotsverfahren geben, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundesrat mit Mehrheit ein NPD-Verbotsverfahren in Gang bringt", sagte der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstagsausgabe).  Voraussetzung dafür sei, "dass die Bewertung der Innenminister einen solchen Verbotsantrag als erfolgversprechend einstuft."

Es gehe grundsätzlich darum, der NPD und deren Gedankengut "den ideologischen Boden zu entziehen und gleichzeitig auch die Organisationsstrukturen zu zerschlagen", sagte Tillich. Er gehe weiterhin von einer positiven Entscheidung der Ministerpräsidenten im Dezember in Richtung Verbotsantrag aus. Die Ministerpräsidenten müssten dabei aber einstimmig votieren.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) rief Bund und Länder im Zusammenhang mit einem neuen NPD-Verbotsverfahren zu einem gemeinsamen Vorgehen auf. "Bund und Länder sollten sich nicht auseinanderdividieren lassen", sagte Friedrich der Zeitung. Der Bund könne sein endgültiges Verhalten in der Frage eines NPD-Verbots aber erst festlegen, wenn die Prüfung des gesammelten Materials von 1.007 Seiten mit rund 1.800 Belegstellen dazu abgeschlossen sei.