Rechtsstreit um lesbische Kindergartenleiterin beigelegt

Rechtsstreit um lesbische Kindergartenleiterin beigelegt
Das Bistum Augsburg hat den Rechtsstreit um die Kündigung einer lesbischen Leiterin eines katholischen Kindergartens mit einem Vergleich beigelegt.

Der Vergleich ging auf einen Vorschlag der Neu-Ulmer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg zurück, wie das Bistum am Montag mitteilte. Der Prozess, der am Dienstag fortgesetzt werden sollte, ist damit beendet. Teil der Vereinbarung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Erzieherin zum Ende der Erziehungszeit. Über Einzelheiten wie die Höhe der Abfindung wurde Stillschweigen vereinbart, sagte Bistumssprecher Karl-Georg Michel.

Im Juni hatte das Verwaltungsgericht Augsburg die Kündigung der lesbischen Kindergartenleiterin durch die katholische Kirche für unzulässig erklärt. Das Bistum hatte den Schritt mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Frau begründet.

"Schwerer Loyalitätsverstoß"

Der katholische Kita-Träger hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil die Regierung Schwaben einen Antrag auf Genehmigung der Kündigung in der Elternzeit abgelehnt hatte. Das Gericht hatte in dem Urteil geäußert, dass das Verhalten der Erzieherin einen "schweren Loyalitätsverstoß" gegen katholisches Recht darstelle, eine Kündigung in der Elternzeit aber nicht rechtfertige.

Nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) sieht der Vergleich vor, dass der Arbeitgeber die übliche Regelabfindung zahlen soll. "Die ist sehr hoch, weil die Mitarbeiterin 14 Jahre bei der katholischen Kirche beschäftigt war. Das haben die Parteien akzeptiert", teilte der Verband in Berlin mit.

Rückschlag für Arbeitgeber

Für die Erzieherin sei der Vergleich "ein voller Erfolg, weil sie mit ihrer Kündigungsschutzklage ohnehin nicht mehr hätte erreichen können". Für die katholischen Arbeitgeber sei die Einigung jedoch "ein erneuter Rückschlag, der zeigt, dass sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren müssen".

Eigenen Angaben zufolge begleitet der LSVD begleitet zur Zeit vier lesbische Lebenspartnerinnen als Beistand, die als Kindergärtnerinnen bei der katholischen Kirche beschäftigt sind und entlassen werden sollen, weil sie ein Kind geboren haben und eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind. "Die katholische Kirche würde die Frauen weiter beschäftigen, wenn sie sich bereiterklären würden, sich von ihrer Frau scheiden zu lassen und ihr Kind als Alleinerziehende großzuziehen", heißt es seitens der Verbandes.