EU-Asylagentur ernennt erstmals Beauftragten für Grundrechte

EU-Asylagentur ernennt erstmals Beauftragten für Grundrechte

Brüssel (epd). Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat zum ersten Mal einen Beauftragten für Grundrechte ernannt. Der Belgier François Deleu soll künftig garantieren, dass die Rechte von Asylsuchenden geschützt sind. Dafür soll er eine Grundrechtsstrategie erarbeiten und ein neues Beschwerdeverfahren verantworten, wie die Agentur am Dienstag in Brüssel mitteilte.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Berichte über illegale Zurückweisungen (Pushbacks) an den europäischen Außengrenzen und die Misshandlung von Geflüchteten gegeben. Im März hat etwa der Europarat an die EU-Staaten appelliert, die Prinzipien des Völkerrechts in vollem Umfang einzuhalten.

Die Asylagentur wurde 2022 gegründet. Sie löst das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen ab, das seit 2010 existierte. Die Hauptaufgabe der Agentur besteht darin, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu verbessern und zur einheitlichen Anwendung des Asylrechts in den Mitgliedstaaten beizutragen. Die Gründung der Asylagentur stellt den ersten umgesetzten Vorschlag zur Reform des GEAS dar. Auf Antrag der Abgeordneten des EU-Parlaments wurde die Position des Grundrechtsbeauftragten geschaffen.