Arbeitskammer kritisiert Umgang mit Angestellten

Krankenhausbett
© epd-bild/Werner Krueper
Die Kreuznacher Diakonie steht nach der Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken in der Kritik. (Archivbild)
Kreuznacher Diakonie
Arbeitskammer kritisiert Umgang mit Angestellten
Die Kreuznacher Diakonie steht wegen der Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses in Saarbrücken in der Kritik. Die Saar-Arbeitskammer wirft ihr vor, Mitarbeitende zu Aufhebungsverträgen zu drängen. Die Diakonie widerspricht.

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie (Skd) hat Vorwürfe zu ihrem Umgang mit Beschäftigten im Zuge einer Krankenhausschließung zurückgewiesen. "Die Skd hat keine Mitarbeitenden zum Abschluss von Aufhebungsverträgen genötigt oder gezwungen", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes. Sie widersprach damit Kritik der Arbeitskammer des Saarlandes, Beschäftigte, die nicht an weit entfernte Standorte wechseln wollten, seien zu Aufhebungsverträgen gedrängt worden.

"Wir weisen die Vorwürfe der Arbeitskammer des Saarlandes gegen die Skd in vollem Umfang zurück", erklärte die Sprecherin der Kreuznacher Diakonie. Die kirchliche Stiftung hatte im September 2022 angekündigt, das Evangelische Stadtkrankenhaus (EVK) in Saarbrücken zu schließen. Zur Begründung wurde auf Defizite in Millionenhöhe verwiesen. Seit dem 10. März werden Patientinnen und Patienten nicht mehr stationär behandelt. Viele Angestellte hätten neue Stellen gefunden, erklärte die Kreuznacher Diakonie.

Anfang März hatte das Diakonie-Unternehmen mitgeteilt: "Die ambulante Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren am EVK ist nach wie vor und über den 31. März 2023 hinaus wie gewohnt gewährleistet." Das gelte ebenso für die Arbeit des Hospizes.

Zurzeit läuft auch ein Streit mit der evangelischen Kirchengemeinde St. Johann. Sie fordert das Gelände des Stadtkrankenhauses zurück, weil sie dort eine diakonische Einrichtung zur Krankenversorgung garantieren will.

Verluste bei Arbeitslosengeld und Versicherung

Die Arbeitskammer des Saarlandes erklärte, sie halte die Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen nicht für problematisch bei denjenigen, die sofort eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben. Aber in Fällen, in denen zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen eine Phase der Arbeitslosigkeit drohe, sei eine Unterzeichnung mit Nachteilen verbunden - etwa dem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder der Notwendigkeit, eine Krankenversicherung abschließen zu müssen.

"Aus völlig unerklärlichen Gründen stellt sich die Stiftung Kreuznacher Diakonie aber auf den Standpunkt, den Verlust des Arbeitsplatzes nicht durch die von ihr ausgesprochenen Änderungskündigungen verursacht zu haben", erklärte die Arbeitnehmervertretung. "Die Stiftung unterstellt im Falle einer Weigerung, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sogar eine Eigenkündigung der Mitarbeiter." Dadurch würden Betroffene zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten.

"Für uns erklärt sich auch nicht, warum die Stiftung auf Aufhebungsverträgen besteht und nicht ordnungsgemäß kündigt und die vorgesehene Abfindung per Abwicklungsvertrag regelt", sagte die Hauptgeschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, Beatrice Zeiger. Die Fälle in der Beratungsabteilung der Arbeitskammer häuften sich. "Wir empfehlen, gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie unter Umständen sogar zu klagen", erklärte Zeiger.