Presserat rügt Wirtschaftsmagazin "Brand Eins"

Presserat rügt Wirtschaftsmagazin "Brand Eins"
Das Magazin hat eine Beilage im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie erstellt und die Trennung zu redaktionellen Inhalten nicht deutlich kenntlich gemacht.

Der Deutsche Presserat hat das Wirtschaftsmagazin "Brand Eins" gerügt. Das Blatt habe mit einer Beilage im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie gegen die Trennung von Redaktion und Werbung verstoßen, teilte das Gremium am Freitag in Berlin mit. Durch diese Art von Publikation und das dahinterstehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr.

Die Beilage mit der Überschrift "Hilfe! - Zwischen Krankheit, Versorgung und Geschäft" sei von der "Brand Eins"-Redaktion erstellt worden. Auf der Titelseite sei sie als "Ein Magazin über die Pharmaindustrie" bezeichnet worden. Für den Leser habe das beiliegende Heft daher den Eindruck einer Sonderausgabe von "Brand Eins" erweckt, urteilte der Presserat. Es sei jedoch eine Auftragsproduktion gewesen, die ein Industrieverband finanziert habe. Dieser habe mit seinen Interessen "Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes" genommen.

Weitere Rügen gegen "Bild", "bild.de" und "Titanic"

Die drei Beschwerdeausschüsse des Presserats tagten von Dienstag bis Donnerstag und sprachen insgesamt vier Rügen aus. Neben "Brand Eins" wurden auch die "Bild"-Zeitung und ihre Online-Ausgabe gerügt. Bei "bild.de" kritisierte das Gremium die Veröffentlichung von Fotos zweier ermordeter Mädchen. In einem anderen Fall wurden "Bild" und "bild.de" gemeinsam gerügt, weil sie angebliche Fotos eines Mordopfers veröffentlicht hatten. Das Foto habe jedoch nicht die Getötete gezeigt, sondern eine Frau gleichen Namens.

Die vierte Rüge ging an das Satiremagazin "Titanic", wie der Presserat bereits am Donnerstag mitteilte. Die Darstellung eines inkontinenten und mit Fäkalien beschmierten Papstes auf dem Cover der Juli-Ausgabe sei "entwürdigend und ehrverletzend", urteilte das Gremium.

Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der deutschen Presse. Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten, die die Wahrung der Berufsethik sicherstellen sollen. Bei Verstößen kann der Presserat je nach Schwere einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge