Umwelthilfe: Chlorierung am Flüssiggas-Terminal nicht zulässig

Umwelthilfe: Chlorierung am Flüssiggas-Terminal nicht zulässig

Wilhelmshaven, Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zweifelt auf Basis eines Gutachtens die Rechtmäßigkeit der Dauerchlorierung im Umfeld des sogenannten LNG-Terminals in Wilhelmshaven an. Die Untersuchung zeige, dass das Verfahren in Konflikt mit deutscher und europäischer Gesetzgebung stehe und auf EU-Ebene nicht zugelassen sei, teilte die Umwelthilfe am Donnerstag in Berlin mit. Die Dauerchlorierung im Umfeld der Anlage zum Import von Flüssigerdgas (LNG) falle unter die EU-Biozid-Verordnung und könne nur noch wegen einer Ausnahmeregelung verwendet werden.

Das eingesetzte Verfahren entspreche zudem nicht dem Stand der Technik und setze die lokale Fischerei sowie die Gesundheit von Mensch und Natur aufs Spiel. Erstellt hat das Gutachten, auf das die DUH sich stützt, das Labor für limnische, marine Forschung und vergleichende Pathologie (LimnoMar).

Die DUH forderte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf, die Genehmigung für die Einleitung von Chlor zurückzunehmen und eine Nachrüstung des Terminalschiffs „Höegh Esperanza“ anzuordnen. Bleibe der Landesbetrieb untätig, werde die DUH auf Grundlage des Gutachtens weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Das Terminalschiff „Höegh Esperanza“ setzt der DUH zufolge das Verfahren zur Elektrochlorierung ein, um aus dem Meerwasser Chlor zu gewinnen und damit den Bewuchs von Rohrleitungen mit Seepocken oder Muscheln zu verhindern. Das mit Chlor versetzte Meerwasser werde anschließend wieder in das Meer eingeleitet. Umweltschützer und Anwohner fürchten einen Schaden für die Natur im nahe gelegenen Wattenmeer.

„In Wilhelmshaven wird Schnelligkeit weiter über Sicherheit und Umweltschutz gestellt“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Dass die Verwendung anderer, umweltverträglicherer Methoden hier nicht einmal geprüft worden sei, bezeichnete er als „großes Versäumnis der Genehmigungsbehörden“.