UN Women: "Istanbul-Konvention" in Deutschland vollständig umsetzen

UN Women: "Istanbul-Konvention" in Deutschland vollständig umsetzen

Bonn (epd). Trotz des fünfjährigen Bestehens der „Istanbul-Konvention“ sieht das Komitee UN Women Germany weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Es forderte am Montag in Bonn eine politische Gesamtstrategie, um geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden. Trotz einiger Verbesserungen bestünden „weiterhin Lücken“ bei der Umsetzung der Konvention in Deutschland.

Das Abkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Die „Istanbul-Konvention“ schafft seit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 verbindliche Rechtsnormen.

Das Komitee fordert etwa die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe für betroffene Frauen, eine staatliche Koordinierungsstelle mit genügend finanziellen und personellen Ressourcen, eine nationale und ressortübergreifende Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt und einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems. Zudem müsse die Konvention in Deutschland in allen Punkten unabhängig von Herkunft, Alter, Aufenthaltsstatus, Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität gelten. Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention (GREVIO) hatte der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz insbesondere von mehrfach diskriminierten Frauen wie Asylsuchenden oder Frauen mit Behinderung große Mängel aufweise.