Staatsanwalt: Schüler kam durch "stumpfe Gewalteinwirkung" ums Leben

Staatsanwalt: Schüler kam durch "stumpfe Gewalteinwirkung" ums Leben

Wunstorf, Hannover (epd). Im Fall des mutmaßlich getöteten 14-jährigen Schülers aus Wunstorf bei Hannover hat die Staatsanwaltschaft „stumpfe Gewalteinwirkung“ als Todesursache ermittelt. Das gehe aus dem gerichtsmedizinischen Obduktionsbericht hervor, sagte Staatsanwaltschaft Can Türkay am Freitag in Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Ergebnis deute auf einen stumpfen Gegenstand oder einen Aufprall auf den Boden hin. In jedem Fall gehe die Staatsanwaltschaft von einer vorsätzlichen Tat aus.

Der Leichnam des getöteten Schülers war am Mittwoch nach einer groß angelegten Suche auf einem Brachgelände am Rande eines Dorfes bei Wunstorf gefunden worden. Der Junge war am Abend zuvor nicht von einer Verabredung mit einem gleichaltrigen Bekannten zurückgekehrt und als vermisst gemeldet worden. Der Bekannte gab zu, den Jungen getötet und seinen Leichnam versteckt zu haben. Er sitzt inzwischen wegen dringenden Mordverdachts in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln. Mord kann nach dem Jugendstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Beide Jugendlichen besuchten eine achte Klasse an der Evangelischen Integrierten Gesamtschule in Wunstorf. Beide sind deutsche Staatsbürger und deutschstämmig. Der gesamte achte Jahrgang der Ganztagsschule in kirchlicher Trägerschaft erinnerte am Freitag mit einer Trauerandacht an den getöteten Jugendlichen. Daran nahmen auch Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) und der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover teil.

Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht in dem Fall das Mordmerkmal der Heimtücke für gegeben an. Das Opfer habe zum Zeitpunkt der Tötung nicht mit einem Angriff gerechnet. Zum genauen Hergang der Tat sowie zum Tatort, zur Tatwaffe und zum Motiv gebe es noch keine gesicherten Erkenntnisse. „Wir sprechen immer noch vom Verdachtsstadium“, betonte Türkay. Nach Abschluss der Ermittlungen könne sich die Tat auch ganz anders darstellen. Da die Untersuchungshaft auf sechs Monate begrenzt sei, werde die Hauptverhandlung spätestens im Juli beginnen, kündigte der Staatsanwalt an.