Landgericht bestätigt Urteil gegen Klimaaktivisten

Landgericht bestätigt Urteil gegen Klimaaktivisten

Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat in zweiter Instanz eine Geldstrafe gegen einen Klimaaktivisten wegen einer Straßenblockade bestätigt. Die Berufungskammer wertete am Mittwoch eine anderthalbstündige Blockade durch die Initiative „Aufstand der letzten Generation“ als strafbare Nötigung, wie eine Gerichtssprecherin in Berlin mitteilte. Es gebe „kein noch so hehres Ziel, das einen gezielten Eingriff in die Rechte anderer rechtfertige“, hieß es zur Begründung. (Az. 518 Ns 31/22)

Damit bestätigte das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. Oktober 2022. Darin wurde der 21 Jahre alte Klimaaktivist zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche dagegen Revision eingelegt werden.

Es war die erste Berufungsverhandlung am Landgericht im Zusammenhang mit Blockadeaktionen von Klimaaktivisten, hieß es weiter. Nach zahlreichen Aktionen in den vergangenen Monaten gibt es viele Anklagen gegen Vertreter der „Letzten Generation“.

Laut Berufungskammer ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigungshandlung zu bewerten seien. Auch das Versammlungsrecht rechtfertige es nicht, gezielt in die Rechte Dritter einzugreifen, um eigene politische Ziele zu erreichen. Ziel der Demonstranten sei es am 4. Februar 2022 gewesen, den Verkehr lahmzulegen. Die weitergehenden Ziele der Aktivisten wie der Schutz des Klimas seien für die strafrechtliche Bewertung nicht zu berücksichtigen.