Räumung im Fechenheimer Wald aufgeschoben

Räumung im Fechenheimer Wald aufgeschoben

Frankfurt a.M. (epd). Die Räumung eines für den Autobahnbau vorgesehenen Waldstücks in Frankfurt am Main ist durch Eilanträge bei Verwaltungsgerichten aufgeschoben worden. Das Polizeipräsidium erklärte am Donnerstag, bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt „selbstverständlich“ mit der Räumung von Besetzern im Fechenheimer Wald abzuwarten.

Ein Klimaaktivist habe am Mittwoch einen Eilantrag gegen das Betretungsverbot der Sperrzone im Wald eingereicht, teilte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Gabriele Förster, dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Der Eilantrag richte sich gegen die Allgemeinverfügung des Landes Hessen und gegen die Autobahn GmbH als Eigentümerin eines Bodenstreifens entlang der A66. Das Gericht habe die Antragsgegner zu Stellungnahmen aufgefordert. Mit einer Entscheidung sei frühestens an diesem Freitag oder Anfang nächster Woche zu rechnen.

Ebenfalls hat der Verband NaturFreunde Deutschlands am Mittwoch einen Eilantrag gegen das Land Hessen und die Autobahn GmbH eingereicht, und zwar beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Der Antrag richte sich aus Naturschutzgründen auf den Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die geplante Rodung, sagte der Gerichtssprecher Martin Sandner dem epd. Ziel des Antrags sei ein neues Planfeststellungsverfahren. Auch hier warte das Gericht zunächst auf die Stellungnahmen der Antragsgegner.

Gegner der Rodung im Fechenheimer Wald haben Baumhäuser und ein Gerüst errichtet und Seile gespannt. Umweltschützer fordern den Erhalt des 230 Meter langen und 70 bis 140 Meter breiten Waldstücks. Damit verbunden fordern sie die Autobahn GmbH auf, auf den Bau der 2,2 Kilometer langen Verbindung zwischen der A66 und der A661 zu verzichten. An die beabsichtigte Waldschneise schließt sich die Zufahrt zu dem geplanten Riederwaldtunnel an.