Landkreistag: Grenze bei Flüchtlingsunterbringung erreicht

Landkreistag: Grenze bei Flüchtlingsunterbringung erreicht

Kassel (epd). Der Deutsche Landkreistag hat die Bundesregierung aufgefordert, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen. Die Landkreise seien an der Grenze der Erschöpfung, sagte der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, am Mittwoch nach einer Tagung des Verbandes in Kassel. Es werde vielfach übersehen, dass die Flüchtlingsbewegung von 2015/2016 noch lange nicht bewältigt sei. So sei weiterhin für Flüchtlinge geschaffener Wohnraum belegt, auch sei ein großer Teil der Menschen noch nicht integriert.

Sorge bereite den 294 Landkreisen in Deutschland auch, dass der Bund seit 2022 die Unterkunftskosten der Geflüchteten nicht mehr komplett übernehme. Mittlerweile müsse deshalb bundesweit bei den Kommunen mit einem Fehlbetrag von etwa zwei Milliarden Euro gerechnet werden. „Das ist kein Pappenstiel“, sagte der Präsident des Landkreistages. Die Verteilung der Flüchtlinge in Europa sei zudem nicht gerecht geregelt.

Sager begrüßte, dass bei der Finanzierung der Krankenhäuser auch die Übernahme von Vorhaltekosten vorgesehen sei. Diese Gelder seien zur Aufrechterhaltung des Angebots notwendig. Leider würden viele Bundesländer aber zu wenig in die Krankenhäuser investieren und diese damit in eine bedrohliche Lage bringen, kritisierte er.

Insbesondere Kliniken, die keine finanzstarken Träger im Hintergrund hätten, könnten 2023 in Schwierigkeiten kommen, ergänzte Wolfgang Schuster, Präsident des Hessischen Landkreistages. Dies treffe etwa auch auf Krankenhäuser zu, die sich in Trägerschaft von Caritas oder Diakonie befänden. So habe vergangenes Jahr das diakonische Krankenhaus in Flensburg Insolvenz anmelden müssen.

Beim Thema Deutschlandticket drohten den Kommunen weitere Defizite, warnte Sager. Hier müsse der Bund eine Nachschusspflicht zusagen, wenn die Kosten über die drei Milliarden Euro, die für das 49-Euro-Ticket veranschlagt seien, hinausgingen. Beim Thema Wohngeld merkte er an, dass es sich bei der Reform um einen „Schuss aus der Hüfte“ gehandelt habe. Wegen der Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte könnten die Anträge nicht zeitnah bearbeitet werden.