Greenpeace-Aktivisten dürfen gegen VW klagen

Greenpeace-Aktivisten dürfen gegen VW klagen

Braunschweig (epd). Das Braunschweiger Landgericht hat die Klimaklagen von zwei Greenpeace-Aktivisten gegen den Automobilhersteller Volkswagen für zulässig erklärt. Einen Verkündungstermin gebe es am 31. Januar, teilten die Aktivisten am Dienstag mit. Die Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp werfen dem Konzern vor, durch die produzierten Autos zu viele Treibhausgase zu verursachen.

Die Kläger fordern nach eigenen Angaben von VW, spätestens ab dem Jahr 2030 keine weiteren klimaschädlichen Verbrenner mehr zu verkaufen. Mayer stütze sich in ihrer Klage auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Die Imker und Waldbesitzer Hipp und Kaiser sehen ihr Eigentum „durch die von VW maßgeblich mitverursachte Klimakrise“ bedroht. Ein Bio-Landwirt hat vor dem Landgericht Detmold ein ähnliches Verfahren für einen früheren Verbrenner-Ausstieg von VW angestrengt.