Berlin (epd). Die „Aktion gegen den Hunger“ setzt alle nicht lebensnotwendigen Aktivitäten in Afghanistan vorübergehend aus. Die Hilfsorganisation begründete die Entscheidung am Montag mit dem dortigen Arbeitsverbot für Frauen in Nichtregierungsorganisationen. Die „Aktion gegen den Hunger“ wird in Afghanistan nach eigenen Angaben weiterhin ausschließlich lebenswichtige medizinische Maßnahmen für Kinder durchführen.
Das Verbot treffe eine Bevölkerung, die bereits jetzt unter Ernährungsunsicherheit leide, kritisierte die Hilfsorganisation in Berlin. Frauen leisteten einen wesentlichen Beitrag in der humanitären Hilfe. Gemeinsam mit anderen in Afghanistan tätigen humanitären Akteuren will sich die Organisation für eine sofortige Aufhebung des Verbots einsetzen, das das Leben von Millionen von Menschen im Lande gefährde.
Die „Aktion gegen den Hunger“ bekräftigte vor diesem Hintergrund das uneingeschränkte Bekenntnis zu humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie zu den universellen Menschenrechtsstandards. Die „Aktion gegen den Hunger“ arbeitet nach eigenen Angaben seit 1995 in Afghanistan, um den Zugang zu Gesundheits- und Ernährungsdiensten für die am meisten gefährdeten Menschen in abgelegenen Gebieten zu verbessern. Zwischen Januar und Juli 2022 wurden den Angaben zufolge knapp 500.000 Menschen durch mobile Kliniken und therapeutische Ernährungseinheiten in fünf Provinzen unterstützt, darunter in Kabul und Helmand. Die Hilfsorganisation beschäftigte demnach bislang rund 1.000 Mitarbeitende im Land, darunter knapp 400 Frauen.